Der Kostenbeitrag für Sie als Kundin oder Kunde wird nach den Richtsätzen der OÖ Landesregierung entsprechend der Höhe Ihres Einkommens und eines allfälligen Pflegegeldbezugs errechnet.
Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus dem monatlichen Netto-Einkommen abzüglich Miete (oder Hauseigentümerpauschale) und Heizkosten.
Eine Übersicht über die Kostenbeiträge für 2023 finden Sie hier, die Abrechnung erfolgt viertelstündlich.
Die aktuellen Bestimmungen zum Pflegegeldbezug können Sie hier nachlesen.
Die nicht durch KundInnenbeiträge gedeckten tatsächlichen Kosten der Hauskrankenpflege werden aus dem Gesundheitsfonds des Landes OÖ finanziert.
Die nicht gedeckten tatsächlichen Kosten der Mobilen Betreuung und Hilfe werden je zur Hälfte aus Sozialhilfemitteln des Landes OÖ und aus Mitteln der Stadt Steyr gedeckt.